Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
0 23 65 / 20 71 6 - 0
post@rechtsanwalt-hermann.de
Anfahrt
Anwalt OP ohne Einwilligung Castrop Rauxel
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "MANDEL-OP" ::
Ruhrnachrichten-Witten vom 11. Januar 2007 – Mandel-Doc
SCHNARCH-OP KOSTET ARZT 15 000 EURO - PROZESS ENDET MIT VERGLEICH
Das war eine teure Schnach-OP für einen Wittener Arzt. Der muss 15.000 Euro an einen Ex-Patienten zahlen, der behauptet, ohne seine Einwilligung von dem Mediziner operiert worden zu sein.
Nach zäher Verhandlung stimmte der Doktor gestern vor dem Bochumer Landgericht einem Vergleich zu. Ursprünglich hatte der Ex-Patient 35.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 200 Euro gefordert.
Grund: Im Februar 2005 hatte er sich ins Krankenhaus begeben, um sich seine chronisch entzündeten Mandeln entfernen zu lassen. Einmal „vor Ort“, sprach er auch gleich sein Schnarchen an. Während der anschließenden OP entfernte der Arzt nicht nur die Mandeln, sondern operierte gleich das Gaumenzäpfchen mit - was nach Aussage des Ex-Patienten nicht vereinbart gewesen sei.
„Nach der OP litt mein Mandant unter starken Schmerzen“, so Stefan Hermann, Fachanwalt für Medizinrecht. Schließlich stand Aussage gegen Aussage. Der Arzt behauptete, den Patienten aufgeklärt zu haben. Der gab zwar zu, dass ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hatte. Von der Gaumenzäpfchen-OP sei jedoch nie die Rede gewesen. Die als Zeugin befragte Arzthelferin konnte sich an das Gespräch an dem besagten Tag nicht erinnern. Nach der Vernehmung eines unabhängigen Gutachters sowie einer Prüfung der von dem Ex-Patienten unterschriebenen Aufklärungs-Zettel zur OP – auf der es handschriftliche Nachtragungen gegeben hatte – hielt das Gericht abschließend fest: „Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die OP des Gaumenzäpfchens angezeigt war“. Ebenfalls bestünden Zweifel, ob eine ordnungsgemäße Aufklärung durchgeführt worden sei.
Am Ende einigten sich beide Seiten auf den Vergleich. 15.000 Euro muss der Mediziner zahlen und hat damit alle Ansprüche vom Tisch. Die Behauptung des Ex-Patienten, der Arzt habe eine falsche Methode der Mandel-OP angewandt, wurde durch den medizinischen Gutachter entkräftet.
Ruhrnachrichten Witten vom 23.02.2006 – Mandel-OP
OPERIERTE ARZT OHNE EINWILLIGUNG? - PATIENT WILL 35 000 EURO SCHMERZENSGELD
Ein 36-jähriger Ex-Patient hat schwere Vorwürfe gegen einen Belegarzt des Wittener Marienhospitals erhoben. Vor dem Bochumer Landgericht beteuerte er gestern, dass er ohne seine Einwilligung operiert worden sei.
Fest steht, dass sich der Mann im Februar letzten Jahres die Mandeln entfernen lassen wollte. „Die waren chronisch entzündet und mussten raus“, sagte der 36-Jährige den Richtern der Medizinkammer. Doch das war nicht sein einziges Problem. Einmal im Krankenhaus, sprach er auch gleich sein Schnarchen an. Ihn selbst hat das zwar nicht gestört („Ich höre das ja nicht“), dafür aber seine Frau. Der behandelnde Arzt empfahl eine Laserbehandlung der Nasenmuschel und wollte sich während der Mandel-OP auch gleich mal das Gaumensegel samt Gaumenzäpfchen ansehen.
„Von einer OP war aber keine Rede“, sagt der Kläger, der behauptet, heute kein Gaumenzäpfchen mehr zu haben. Nach den operativen Eingriffen habe er starke Schmerzen im Bereich der Zunge und des Gaumens gehabt und drei Tage lang keine Nahrung zu sich nehmen können. „Ich habe 14 Pfund abgenommen“, sagte er den Richtern. Auch heute leide er noch unter Schluckbeschwerden und müsse sich häufig räuspern. Sein Anwalt Stefan Hermann hat deshalb neben dem Schmerzensgeld auch noch eine monatliche Schmerzensgeldrente von 200 Euro sowie die Übernahme aller möglichen Folgekosten beantragt.
Der beklagte Arzt will nichts von einer unerlaubten Operation wissen. Er sagt, dass alles besprochen worden sei. Außerdem habe er das Gaumenzäpfchen nicht entfernt, sondern nur gekürzt. Nun soll ein unabhängiger medizinischer Gutachter klären, was damals wirklich im Marienhospital passiert ist. Auch die Mandel-OP kommt dann noch einmal unter die Lupe. Denn der Wittener behauptet auch, dass der Arzt damals eine falsche Methode angewandt hat. Mit ersten Ergebnissen ist aber wohl erst Ende des Jahres zu rechnen.
Westfälische Rundschau Witten vom 23. Februar 2006 – Mandel-OP
PATIENT KLAGT GEGEN ARZT NACH OP AN DEN MANDELN - WITTENER WILL 35000 € PLUS 200 € MONATSRENTE
Wegen einer Operation im Rachen hat gestern ein Wittener (36) vor dem Bochumer Landgericht seinen Operateur verklagt. Er will 35000 € Schmerzensgeld und ein monatliche Schmerzensgeldrente von 200 €.
Der in Witten niedergelassene Arzt hatte dem Patienten nach Beratung in seiner Praxis im Februar 2005 die entzündeten Mandeln entfernt und dabei auch Eingriffe an Nasenmuscheln und am Gaumensegel gemacht. Letzteres wurde zumindest teilweise entfernt.
Die OP fand im Marienhospital statt, wo der Arzt damals Belegarzt war. Der Kläger meint jetzt aber vor der 6. Zivilkammer, dass der Arzt eine inaktuelle OP-Methode und falsche Schmerzmittel benutzt habe, denn er habe extreme Schmerzen im Mundraum gehabt und sieben Kilo Gewicht verloren. Vor allem aber wirft er ihm vor, ohne seine Erlaubnis das Gaumensegel entfernt zu haben. Daher sei er auch nicht über die Risiken aufgeklärt worden.
„Von einer OP oder dass er das in Angriff nehmen sollte, war nie die Rede“, sagte er im Prozess. „Er hat alles entfernt.“
Der Arzt weist alle Vorwürfe zurück. Speziell das ´Gaumensegel habe er teilweise entfernt, weil er den Patienten – wie vorher verabredet - vom Schnarchen befreien wollte. Das Gericht bestellt jetzt einen Medizin-Gutachter, der sich zu möglichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern äußern soll. Sein Gutachten dauert sechs bis acht Monate, hieß es. Dann treffen sich alle vor Gericht wieder.
Bild- Zeitung vom 01. Dezember 2005 – Mandel-OP
|
BEI JEDEM KUSS DENKT DIESER MANN AN SEINEN PFUSCH-ARZT… |



